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Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren

Viele unserer Mandanten sind freiwillig gesetzlich krankenversichert – häufig, weil sie nicht in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen werden können. Dies betrifft insbesondere Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ohne gesetzlichen Rentenanspruch oder Personen, die die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllen.

In diesen Fällen fordert die Krankenkasse regelmäßig eine Einkommensauskunft an. Dabei werden neben Renten, Mieten und Versorgungsbezügen auch Kapitalerträge bei der Beitragsbemessung berücksichtigt.

Das Ergebnis ist oft ernüchternd

Auf Kapitalerträge, die bereits der Abgeltungssteuer unterliegen, fallen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. So werden Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne als beitragspflichtige Einnahmen behandelt. Faktisch bedeutet das: Ein erheblicher Teil der Rendite fließt in Abgaben – obwohl das gesamte Kapitalanlagerisiko beim Anleger liegt.

Gestaltungsmöglichkeiten für sozialversicherungsoptimierte Anlagekonzepte

Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Kapitalerträge so strukturieren, dass sie nicht als beitragspflichtige Einnahmen im Sinne des § 240 SGB V gelten. Dadurch kann die doppelte Belastung aus Steuer und Krankenversicherungsbeitrag reduziert oder vollständig vermieden werden. 

Das erfordert allerdings eine sorgfältige Analyse der persönlichen Einkommens- und Versicherungssituation sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Beispiel: Wirkung der Sozialversicherungs-Optimierung

Annahmen:

  • Kapitalanlage: 500.000 €
  • durchschnittliche jährliche Erträge (Zinsen und Dividenden): 2 % → 10.000 €
  • Freistellungsauftrag ausgeschöpft
  • monatliche Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung (2025): 5.512,50 €

Ohne SV-Optimierung:

Abzüge Betrag
Abgeltungssteuer (25 %) 2.500 €
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (20,7 %) 2.070 €
Summe der Abzüge 4.570 €
Verbleibender Ertrag 5.430 €

Von Ihren 10.000 € Kapitalertrag bleiben Ihnen also nur etwa 5.430 € netto. Über zehn Jahre summiert sich der Verlust auf rund 45.700 € – ohne Zinseszinseffekt. Bei zu versteuernden Kursgewinnen im Rahmen der Vorabpauschale können die Abzüge noch höher ausfallen!

Mit SV-optimierter Vermögensanlage:

Abzüge Betrag
Abgeltungssteuer 0 €
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 0 €
Verbleibender Ertrag 10.000 €

Hinweis: Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung und stellt keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Berechnung im Einzelfall dar.

Unsere Vorgehensweise

1. Analyse:

Wir prüfen Ihre aktuelle Einkommens- und Versicherungssituation sowie die Beitragsgrundlagen Ihrer Krankenkasse.

2. Bewertung:

Wir stellen fest, in welchem Umfang Ihre Kapitalerträge beitragspflichtig sind.

3. Gestaltung:

Auf dieser Basis entwickeln wir eine individuelle Lösung zur Reduzierung unnötiger Beitragsbelastungen – im Einklang mit geltendem Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

4. Unser Ziel:
Ihr Vermögen soll Ihnen dienen – zur Sicherung Ihres Lebensstandards.

Fazit

Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen häufig mehr Beiträge, als gesetzlich erforderlich ist – insbesondere bei Kapitalerträgen. Mit einer gezielten sozialversicherungsoptimierten Strukturierung lassen sich deutliche Einsparpotenziale realisieren, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

Wer sein Kapital bereits erfolgreich aufgebaut hat, sollte nun dafür sorgen, dass es auch effizient wirkt. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Beitragssituation zu optimieren und Ihre Erträge zu sichern.

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